Vorschlag für den Arbeitsplan des Österreich–Konvents

 

30. Juni 2003:                            Einsetzung der ersten Ausschüsse des Konvents

bis 30. September 2003:            Vorlage der ersten Ergebnisse der Vorberatun­gen der Ausschüsse an das Präsidium

bis 31. Oktober 2003:                Vorlage der ersten Berichte des Präsidiums an den Konvent

                                                  Einsetzung der letzten Ausschüsse des Konvents

bis 30. November 2003:            Beratungen des Konvents über die ersten Berichte des Präsidiums

bis 31. Dezember 2003:             Überarbeitung der ersten Berichte durch das Präsidium und deren Vorlage zur abschließenden Beratung an den Konvent

bis 31. Jänner 2004:                   Abschließende Beratung des Konvents über die überarbeiteten ersten Berichte des Präsidiums

bis 30 April 2004:                      Abschließende Beratung des Konvents über sämtliche überarbeiteten Berichte des Präsi­diums

bis 30. Juli 2004:                        Erarbeitung des Endberichtes und der Textvor­schläge durch das Präsidium sowie Beginn der Beratungen des Konvents über die Textvor­schläge

bis 31. Oktober 2004:                Ende der Beratungen des Konvents über die Textvorschläge

bis 31. Dezember 2004:             Erarbeitung des Verfassungsentwurfes durch das Präsidium.

 

 

Der obige Vorschlag über den Arbeitsplan des Österreich–Konvents stützt sich auf den im Entwurf der Geschäftsordnung (s. Beilage 1) enthaltenen Ablauf der Beratungen (§§ 37 bis 45 der Geschäftsordnung) und geht davon aus, dass den Ausschüssen für ihre Vorberatungen und die Vorlage deren Ergebnisse an das Präsidium grundsätzlich eine Frist von drei Monaten eingeräumt wird. Unter Hinzurechnung der danach erforderlichen Zeit für die Beratungen der Ergebnisse der Vorberatungen durch das Präsidium, der Erstellung der Berichte durch das Präsidium, deren Vorlage an den Konvent und der Beratungen des Konvents über die Berichte des Prä­sidiums ergibt sich demnach, dass die letzten Ausschüsse spätestens Ende Oktober 2003 eingesetzt werden sollen, um eine abschließende Beratung des Konvents über sämtliche Berichte bis 30. April 2004 gewährleisten zu können.