Vorschlag für Themen zur Vorberatung in Ausschüssen des Konvents

 

1.      Umfassende Analyse der Staatsaufgaben.

(Über Anfrage hat Universitätsprofessor Dr. Raschauer informell seine Bereit­schaft bekundet, einen zu diesem Thema einzusetzenden Ausschuss zu leiten.)

 

2.      Juristische Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Inkorporierung von Verfassungsgesetzen und Verfassungsbestimmungen in die neue Bundesverfassung sowie Klärung der Frage des juristischen Schick­sals jener Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen, die nicht in die neue Bundesverfassung inkorporiert werden, sowie jener Bestimmungen des geltenden Bundes–Verfassungsgesetzes (z.B. solcher operationalen Inhalts), die nicht in die neue Bundesverfassung über­nommen werden.

(Über Anfrage hat Präsident Dr. Korinek informell seine Bereitschaft bekundet, einen zu diesem Thema einzusetzenden Ausschuss zu leiten.)

 

3.             Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips.

 

4.             Grundrechtskatalog (unter Berücksichtigung der Vorgaben auf der Ebene der Europäischen Union).

 

5.             Kompetenzverteilung mit dem Ziel, einen klaren, nach Aufgaben­bereichen gegliederten Kompetenzkatalog zu schaffen.

 

6.             Struktur der staatlichen Institutionen, insbesondere unter dem Gesichts­punkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Bürgernähe sowie der Entwicklungen des E–Government.

 

7.             Einrichtung einer effizienten Kontrolle auf Bundes– und Landesebene und Gestaltung des Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen.

 

8.             Dienstrecht der Gebietskörperschaften.

 

9.             Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen– und Aus­gabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleiches.

 

Die obige Aufzählung der einzusetzenden Ausschüsse des Konvents erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann ergänzt werden. Überdies könnte es zweckmäßig sein, zu dem unter Pkt. 6 angeführten Thema ange­sichts dessen Umfanges zwei (allenfalls auch mehrere) Ausschüsse mit klar abgegrenzten Aufgabenbereichen einzusetzen. (Dies könnte sich allenfalls auch hinsichtlich des unter Pkt. 7 angeführten Themas als zweckmäßig erweisen.)

 

Für die unter den Punkten 1 bis 4 angeführten Themen sollten die ent­sprechenden Ausschüsse nach Tun­lichkeit bereits in der ersten Sitzung des Konvents eingesetzt werden; die Ein­setzung der übrigen Ausschüsse sollte monatlich gestaffelt erfolgen. Zuletzt sollte der mit dem unter Pkt. 9 angeführten Thema betraute Ausschuss eingesetzt werden, wenn bereits hinsichtlich der Struktur der staatlichen Institutionen und der Kompetenzverteilung Ergebnisse vor­liegen.