Dr. Eva Glawischnig

Wien, am 20. Dezember 2004

 

Textvorschlag im Präsidium

zur Berücksichtigung des letzten Atom-Volksbegehrens

 

 

Anlässlich der Beratungen zur Transformation des Atom-BVG in eine geschlossene Verfassungsurkunde habe ich bereits den Standpunkt eingenommen, dass der im Ausschuss 1 erzielte Konsens (aus Sicht des grünen Mitglieds ein Minimalkonsens) um den Inhalt des letzten Volksbegehrens zur Ergänzung des Atom-BVG (siehe 206 dBeil StenProtNR, 22. GP)ergänzt werden sollte. Im folgenden reiche ich nun einen konkreten Textvorschlag nach.

 

 

Ausschusskonsens:

 

(1) Maßnahmen, die der Herstellung oder Nutzung von Atomwaffen und der Nutzung der Kernspaltung zum Zweck der Energiegewinnung dienen, sind verboten.

(2) Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet

ist untersagt, sofern dem völkerrechtliche Verpflichtungen nicht entgegenstehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Transport für Zwecke der ausschließlich friedlichen Nutzung, nicht jedoch für Zwecke der Energiegewinnung durch Kernspaltung und deren Entsorgung.

 

Ergänzungsvorschlag im Präsidium:

 

(3) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sind verpflichtet, sich im Rahmen der Europäischen Union für einen Ausstieg aus der Kernenergie einzusetzen.

(4) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung dürfen Vorhaben, die dem Ziel des europaweiten Atomausstieges entgegenstehen, nicht zustimmen. Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen davon nur aus zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen abweichen.“