ÖSTERREICH-KONVENT

 

 

 

Vorschlag des Präsidiums für die Anhörung von Vertretern/Vertreterinnen gesellschaftlicher Organisationen und Interessenvertretungen (Hearing gem.

§ 11 der Geschäftsordnung des Österreich-Konvents) am 21. November 2003

 

 

Fünfte Sitzung des Österreich-Konvents am 21. November 2003, um 9.00 Uhr im Parlament, Nationalratssitzungssaal.

 

 

 

Das Präsidium schlägt vor, in der heutigen Sitzung des Konvents Vertreter/Vertreterinnen von gesellschaftlichen Organisationen und Interessenvertretungen aus den Bereichen Jugend, Frauen, Senioren sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften, Volksgruppen und Menschenrechtsorganisationen anzuhören.

 

Das sind:

aus dem Bereich „Jugend“

   Je ein Vertreter der zehn im Präsidium der Österreichischen Bundes-Jugendvertretung vertretenen Organisationen, das sind

 

-Die Bundesschülervertretung

-Die Evangelische Jugend

-Die Junge ÖVP

-Die Katholische Jugend

-Die Österreichische Gewerkschaftsjugend

-Die Österreichische Hochschülerschaft

-Der Ring Freiheitlicher Jugend

-Die Sozialistische Jugend

-Die Katholische Jungschar

-Die Naturfreundejugend

zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 50 Minuten;

 


aus dem Bereich „Frauen“

   Je ein Vertreter folgender fünf Interessenvertretungen der Frauen:

 

-Die SPÖ-Frauen

-Die FPÖ-Frauen

-Die Österreichische Frauenbewegung, ÖVP

-Die GRÜNEN-Frauenorganisation

-Der Österreichische Frauenring

zu je 10 Minuten, sohin insgesamt 50 Minuten;

aus dem Bereich „Senioren“

  Je ein Vertreter folgender vier Interessenvertretungen der Senioren:

 

-Der Pensionistenverband Österreichs

-Der Österreichische Seniorenbund

-Der Österreichische Seniorenring

-Der Zentralverband der Pensionisten Österreichs

zu je 12,5 Minuten, sohin insgesamt 50 Minuten.

Im Anschluss daran wird es maximal 18 Diskussionsbeiträge von Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten geben können.

 

 

Fortsetzung der Anhörung:

aus dem Bereich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

 

     Je ein Vertreter der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, das sind:

 

-Die Katholische Kirche in Österreich

-Die Evangelische Kirche A.B.

-Die Evangelische Kirche H.B.

-Die Altkatholische Kirche

-Die Armenisch-apostolische Kirche in Österreich

-Die Griechisch-orientalische Kirche

-Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich

-Die Israelitische Kultusgemeinde Wien

-Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich

-Die Methodistenkirche in Österreich

-Die Neuapostolische Kirche in Österreich

-Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft

-Die Syrisch-Orthodoxe Kirche in Österreich

-Die Koptisch-Orthodoxe Kirche in Österreich

zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 70 Minuten;

aus dem Bereich „Volksgruppen“

   Je ein Vertreter der sechs Volksgruppen, das sind:

 

-Die kroatische Volksgruppe

-Die slowenische Volksgruppe

-Die ungarische Volksgruppe

-Die tschechische Volksgruppe

-Die slowakische Volksgruppe

-Die Volksgruppe der Roma

zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 30 Minuten;

aus dem Bereich „Menschenrechtsorganisationen“

   Je ein Vertreter folgender Menschenrechtsorganisationen:

 

-Österreichische Liga für Menschenrechte

-Amnesty International Österreich

zu je 15 Minuten, sohin insgesamt 30 Minuten.

Im Anschluss daran wird abermals die Möglichkeit für maximal 18 Wortmeldungen von Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten bestehen.