Sechste Sitzung des Österreich-Konvents am 15. Dezember 2003, um 10.00 Uhr im Parlament, Bundesratssitzungssaal

 

Tagesordnungspunkt 2

 

Anhörung von Vertretern/Vertreterinnen gesellschaftlicher Organisationen und Interessenvertretungen (Hearing; § 11 der Geschäftsordnung des Österreich-Konvents) in der Sitzung des Konvents  am 15. Dezember 2003.

 

 

Der Österreich-Konvent hat in der fünften Sitzung am 21. November 2003 beschlossen (9/PVORL-K), in der Sitzung des Konvents am 15. Dezember 2003 Vertreter/Vertreterinnen von gesellschaftlichen Organisationen und Interessenvertretungen aus den Bereichen Soziales, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Umwelt und Sport anzuhören. Das sind:

 

 

aus dem Bereich „Soziales“

 

     zwei Vertreter/ Vertreterinnen

 

- der Armutskonferenz 

 

zu je sechs Minuten sowie

 

     je ein Vertreter

 

- der Caritas Österreich

- der Diakonie Österreich

- des Österreichischen Hilfswerks

- von Licht ins Dunkel

- der ArGe Selbsthilfe Österreich

- von SOS Mitmensch

- der Bevollmächtigte für das „Sozialstaats-Volksbegehren“

- der Volkshilfe Österreich

 

zu je sechs Minuten, sohin insgesamt 60 Minuten;

aus dem Bereich „Menschen mit Behinderungen“

 

     fünf Vertreter/ Vertreterinnen

 

- der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

 

zu je sechs Minuten und

 

     ein Vertreter/ eine Vertreterin

 

- des Österreichischen Zivil-Invalidenverbandes

 

zu zehn Minuten, sohin insgesamt 40 Minuten;

 

 

aus dem Bereich „Minderheiten“

 

     je ein Vertreter/ eine Vertreterin

 

- der ARGE MigrantInnenberatung Österreichs

- der Integrationskonferenz Wien

- des Auslandsösterreicher–Weltbundes

- des Dokumentationsarchives des österreichischen Widerstandes

- des Südtiroler Heimatbundes

- des Verbandes der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs

 

zu je sieben Minuten, das sind 42 Minuten und

 

     je ein Vertreter/eine Vertreterin der

 

- Hosi Wien (Homosexuellen Initiative) und des

- Rechtskomitees Lambda

 

zu je fünf Minuten, das sind 10 Minuten,

 

sohin für den Bereich „Minderheiten“ insgesamt 52 Minuten;

 

 

Im Anschluss daran, wird es maximal 18 Diskussionsbeiträge von Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten geben können.

 

Fortsetzung der Anhörung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aus dem Bereich „Umwelt“

 

     je vier Vertreter/ Vertreterinnen des

 

- Ökobüros und des

- Umweltdachverbandes sowie

 

- ein Bevollmächtigter/ eine Bevollmächtigte für das „Tierschutz-Volksbegehren“

 

zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 45 Minuten;

 

 

aus dem Bereich „Sport“

 

     je ein Vertreter/ eine Vertreterin  des

 

- ASKÖ (Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich)

- ASVÖ (Allgemeiner Sportverband Österreich)

- Österreichischen Behindertensportverbandes

- ÖTB (Österreichischer Turnerbund) und der

- Sportunion Österreich

 

zu je sechs Minuten, sohin insgesamt 30 Minuten.

 

 

Im Anschluss daran, wird es maximal 18 Diskussionsbeiträge von Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten geben können.