DARSTELLUNG DER UNTERSCHIEDLICHEN POSITIONEN IM AUSSCHUSS 10

 

 

A)      Allgemeines

1.        Gesetzestechnik der Finanzverfassung; Abgabentypen

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Beibehaltung der Kompetenz-Kompetenz des einfachen Bundes- bzw. Landesgesetzgebers (s.a. C 2)

·         Forderung nach erhöhter Mitsprache (s.a. C 2)

·         Verzicht auf die Typologie des § 6 F-VG

·         Grundsatz der Gemeindeautonomie

·         Prinzip der Finanzautonomie und Gleichrangigkeit der Gemeinden als Teilhaber des FA

·         Verbindlicher Einfluss der Gemeinden auf die Verteilung der Besteuerungsrechte

·         Wahrung der Gemeindeautonomie

Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen den Gebietskörperschaften und deren Finanzierung Abbau der verbundenen Aufgabenerfüllung und der Mischfinanzierungen

 

2.        Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Beschränkung der FV auf grundlegende Regeln

·         Zuweisung fixer Ertragsanteile aus dem Steueraufkommen

·         Keine neuen Aufgaben ohne entsprechende Abgeltung

·         FA-Paktum als unmittelbar anwendbares Bundesverfassungsrecht (s.a. A 6)

·         Besondere rechtliche Qualität des FA-Paktums (iSd VfGH-Judikatur)

Finanzverfassung vorrangig auf Grundsätze und Prinzipen beschränken; Detailregelungen im FAG od.anderen einfachgesetzlichen Bestimmungen

·         Grundsätze für Kostentragung und Einnahmen

(s.a. B 1)

·         § 7 FAG als Verfassungsbestimmung

·         Bei neuer Kostentragung und Nichteinigung nach § 7 FAG soll im Rahmen des KonsM Geltendmachung ermöglicht werden

·         Keine neuen Aufgaben ohne entsprechende Abgeltung

·         Wie Städtebund

 

·         § 7 FAG als Verfassungsbestimmung

 

·         Ausführung durch FA-Gesetzgeber

Keine Anmerkungen

kA

kA

 

 

 

3.        Reduktion der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Unsystematische Detailbestimmungen durch einheitliche Bestimmungen des Bundesgesetzgebers bei Landes-/Gemeindeabgaben ersetzen (s.a. C 2 und D)

·         Ersatz der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse durch Ertragsanteile;

·         Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse zur Feinabstimmung (s.a. D)

·         Unbefristete Ermächtigung des Bundes oder Landes zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben (s.a. C 3)

·         Wie Städtebund

Entflechtungen auch im Finanzierungsbereich notwendig, da unüberschaubares „Transferchaos“ insb. zw. Land und Gemeinden. Abbau durch die Reduktion von Kostenübernahmen und Kostentragungsbestimmungen

·         Möglichkeit zur Reduktion der Komplexität des FA durch zweigliedrigen FA klären (s.a. A 6)

·         Dreigliedrigem FA (s.a.    A 6)

·         Dreigliedriger FA

·         Dreigliedriger FA

 

·         Dreigliedriger FA

 

 

4.        Zielsetzungen der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Beibehaltung des speziellen Gleichheitsgrundsatzes des § 4 F-VG (s.a. A 12)

·         Aufgabenorientiertheit der FV

·         Keine gleichwertigen Standards in einzelnen Lebensbereichen (s.a. A 12)

 

·         Berücksichtigung von wirtschafts- und wachstumspolitischen Aspekten sowie von zentralörtlichen und ballungsraumspezifischen Aufgaben (s.a. A 5)

·         Berücksichtigung der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur

 

Finanzausgleich verstärkt auf wichtige wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Zielsetzungen auslegen.

·         Unterstützung des Vorschlags des Vorsitzenden des Ausschusses 1 (s.a.    E 2)

·         Vorschlag des Ausschusses wird abgelehnt

·         Wie Länder

·         Wie Länder

Verstärkung der Koordination im Rahmen makroökonomischer Stabilisierungspolitik

 

 

 

 

Ertragsanteile: auch Grundsatz der Aufgabenorientierung als Verteilungskriterium

 

neben Ausgleichsprinzip soll „Aufkommensprinzip“ und  „Bedarfsprinzip“ in einem den Zielsetzungen entsprechenden „Mix“ zum Tragen kommen.

 

 

 

5.        Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung, Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien (teilweise Querschnittsmaterie zu Ausschuss 5 und 6)

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Forderung nach Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben und Einnahmen-verantwortung

·         Zusammenführung von E/A-Verantwortung wird begrüßt, wenn die Länder fixe Ertragsanteile erhalten (s.a. A 2);

·         Aufgabenorientiertheit wird begrüßt, wenn L einen größeren Gestaltungsspielraum erhalten

·         Finanzausstattung der Kommunen unter Beachtung von sorgfältig abgestimmten Zielen (s.a. A 4)

·         Berücksichtigung der Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung (Daseinsvorsorge, VfGH Judikatur)

·         Prinzip der Partnerschaft – stärkere Einbindung der kommunalen Interessensvertretungen

·         Vorrang der Abgaben vor Transfers

·         Grundfinanzierung kommunaler Infrastruktur und Daseinsvorsorge

 

Zusammenführen der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung auf einer staatlichen Ebene zur Steigerung der Effizienz öffentlicher Aufgabenerfüllung.

 

·         Normieren des Verhandlungsgebots in der FV

·         Recht zur freien Entscheidung über die Verwendung von Abgabenerträgen im Rahmen der Ertragshoheit

·         Zur Technik der Zusammenführung:
Überlastungsgebot von § 4 soll erweitert werden, in dem ein Verhandlungsgebot zum FAG, das zwingend zu einem Paktum zu führen hat, vorgesehen wird.

·         Berücksichtigung der Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung (Daseinsvorsorge)

·         Verhandlungsgebot

 

andere Möglichkeit: Trennung von strategischen und operativen Aspekten der Aufgabenerfüllung. Grundsatz: Gebietskörperschaft, die  Grundlagen und Rahmenbedingungen - vorgibt, kommt für Basisfinanzierung auf.

 

Ertragsanteile: auch Grundsatz der Aufgabenorientierung als Verteilungskriterium

 

6.        Zwei- bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleiches; Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Dzt. Rechtslage bewährt

·         Automatische Verlängerung des FAG, wenn nicht rechtzeitig ein neues FAG in Kraft tritt

·         zeitlich unbefristete Regelung für den Fall, dass nicht rechtzeitig ein neues FAG beschlossen wird

·         Wie Städtebund

periodische Evaluierungen bezüglich der Zielerreichung sowie des Herausfindens bester Lösungen

·         besondere formale Rechtserzeugungsregeln für FAG abzulehnen

·         ausdrückliche Normierung des Verhandlungsgebots für den FA

·         ausdrückliches Verhandlungsgebot für den FA

·         Verhandlungsgebot

 

·         Möglichkeit zur Reduktion der Komplexität des FA durch zweigliedrigen FA klären (s.a. A 3)

·         Forderung eines dreigliedrigen FA

·         Forderung eines dreigliedrigen FA 

·         Forderung eines dreigliedrigen FA

 

 

 

·         FA-Paktum als unmittelbar anwendbares Bundesverfassungsrecht (s.a. A 2)

·         besondere rechtliche Qualität des FA-Paktums (im Sinne des VfGH-Erkenntnisses)

 

 

 

·         öffentliche Auflegung einer klaren, einvernehmlich akzeptierten Datenbasis vor FA-Verhandlungen (s.a. F 1)

 

vor FA-Verhandlungen  aussagekräftige Daten einschließl. Auswirkungen der einzelnen Instrumente des FA öffentlich zugänglich auflegen. In die Erarbeitung der Datenbasis auch Vertreter aus Wirt. +Forsch einbeziehen

 

7.        Mitwirkungsrechte der Bundesregierung bei der Gesetzgebung der Länder
(§ 9 F-VG 1948)

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Mitwirkungsrechte des Bundes unverzichtbar (s.a. C 4)

·         Ablehnung des unbeschränkten Einspruchsrechts der BReg gegen Landesabgabengesetze (s.a. C 4)

 

 

 

 

8.        Verhältnis zwischen Finanzverfassung und der Vereinbarung über einen Konsultations­mechanismus (Kostentragung) bzw. dem Österreichischen Stabilitätspakt (Haushalts­recht), Konfliktregelungsmechanismen

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Integrieren des "Ermächtigungs-BVG" und der Grundsätze des KonsM in die FV diskutieren

·         Aufnahme des KonsM in die Verfassung bzw. Verbesserung der Schutzklausel in § 7 FAG

·         Verpflichtung des Bundes zur einvernehmlichen Regelung von Einnahmenschmälerungen und Mehrbelastungen mit FA-Partnern

·         Integrieren des KonsM in die FV (inkl. detaillierte inhaltl. Änderungsvorschläge)

·         Wie Städtebund

 

·         Inkorporieren der Grundsätze/Ziele des ÖStP (s.a. Vorschlag des Vorsitzenden des Ausschusses 1) in FV

 

·         Diskussion über Grundsätze wird bejaht

·         Ablehnung von detaillierten Bestimmungen/Regelungen über Haushaltskoordinierung

·         ÖstP sollte jedenfalls durch eine 15a B-VG Vereinbarung geregelt werden

Grundsätze des neu zu konzipierenden innerösterreichischen Stabilitätspakts sollen in der Finanzverfassung  verankert werden

·         Kompetenz des einfachen Bundesgesetzgebers für Detailregelungen zur Haushaltskoordinierung (s.a. E 3, 6)

·         Bisherige Regelungen der Haushaltskoordinierung sind ausreichend

·         Wie Länder

·         Wie Länder

 

 

 

9.        Globalbudget (in Absprache mit Ausschuss 6)

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Hinweis auf die Beratungen im Ausschuss 6)

·         Im Grunde kein Thema der Finanzverfassung

·         Eher Deregulierung

·         Wie Länder

·         Wie Länder

 

10.   Rechtsetzung und Kostenverantwortung

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Siehe auch A2, B1: Grundsatzregelungen in FV; Konnexitätsgrundsatz;
keine abweichenden Kostentragungsregelungen; klare Abgrenzung der Kompetenzen Gesetzgeber - Vollziehung (priv.rechtl. Vereinbarungen

·         Verpflichtung des Bundes zur einvernehmlichen Regelung von Einnahmenschmälerungen und Mehrbelastungen mit FA-Partnern (s.a. A 8)

·         Allgemeine Regelung im F-VG; Ausführung im FAG;

·         Konnexitätsgrundsatz

·         Keine abweichenden Kostentragungsregelungen
s.a. Pos. Zu A 2 und B 1

·         Einspruchs- u. Zustimmungsrechte bei Gesetzgebungsakten, die im Vollziehungsbereich Mehrkosten verursachen (s.a. A 8)

·         S.a. A 8 (KonsM)

 

 

11.   Stellung der Gemeinden und Gemeindeverbände; sonstige kooperative Elemente im FAG

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Klarstellung, ob bzw. welche FV-Bestimmungen auf Gemeindeverbände anzuwenden sind.

 

·         Flexibilisierung der Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit iR zwischen Gemeindeverbänden und sonstigen Kooperationsformen

·         Möglichkeit, den GemVerbänden Finanzierungen zu ermöglichen

·         Gefahr der Zersplitterung der Regelungen beachten.

·         Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit durch Instrumente des horizontalen FA (s.a. D 3)

 

 

 

 

 

12.   Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse: als Ergänzung des an Aufgaben der Gebietskörperschaften anknüpfenden speziellen Gleichheitsgebotes des § 4 F-VG 1948

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse diskussionswürdig

·         Keine gleichwertigen Standards in einzelnen Lebensbereichen

 

·         Gleichwertige Lebensverhältnisse sowie Grundausstattung und Finanzausstattung sind zu beachten (als Steuerungsinstrument)

 

 

13.   Inkorporierung der Finanzverfassung in eine umfassende Verfassungsurkunde (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

 

·         Zustimmung zur Inkorporierung der FV in umfassende Verfassungsurkunde

 

 

 

14.   legistische Bereinigung von widersprüchlichen bzw. verstreuten Finanzverfassungsbestimmungen (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Zustimmung zur legistischen Bereinigung

·         Zustimmung zur legistischen Bereinigung der FV-Bestimmungen

 

 

 

B)      Kostentragung

1.      allgemeine Kostentragungsregel: Konnexitätsgrundsatz, Umfang und Verfahren

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Beibehaltung und Stärkung des Konnexitätsgrund-satzes

·         Zustimmung zu Konnexitätsgrundsatz;

·         s.a. A 10: Verpflichtung zu Verhandlungen des Bundes

·         Beibehaltung des Konnexitätsgrundsatzes

·         Beibehaltung des Konnexitätsgrundsatzes

·         Stärkung des Konnexitätsgrundsatzes

·         Weitgehendes Vermeiden von abweichenden Kostentragungs-regeln (wenn, dann klare Vorgaben)

 

·         Strikte Ablehnung von Kostenüberwälzungen

·         Rechtsanspruch zur Delegierung von Aufgaben an Behörden der staatlichen Verwaltung

·         Reduktion von Kostentragungsbestimmungen

·         Klare Abgrenzung der Kompetenzen des Gesetzgebers und der Vollziehung (Stichwort: priv.rechtl. Vereinbarungen)

 

·         Beibehaltung der Möglichkeit von Kostenübernahmen

·         Festlegung der Regeln/Diskussion zum Grauen FA

 

 

 

 

2.      Umlagekompetenz der Länder gegenüber den Gemeinden

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

 

·         Entfall der Landesumlage nur im Falle höherer sonstiger Einnahmen

·         Beseitigung der Landesumlage

·         Indirekte Umlagen nur nach Einvernehmen

·         Grundsätzliche Rücknahme des Umlagewesens unter Berücksichtigung der finanziellen Ausstattung der Gemeinden

 


C)      Abgabenwesen

1.      Definition der Begriffe „Abgabe“, „Steuern“ und „Gebühren“

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Begriffsdefinition der "Abgabe" aus Judikatur in FV übernehmen

 

 

 

·         Begriffliche Unterscheidung von "Steuern, Beiträgen und Gebühren" nicht erforderlich

 

 

 

 

2.      Kompetenz zur Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Beibehaltung der Kompetenz-Kompetenz des einfachen Bundes- bzw. Landesgesetzgebers (s.a. A 1)

·         Ablehnung der Konzentration der Gesetzgebungshoheit in Abgabensachen beim Bund

·         Forderung nach geänderter Verteilung der Besteuerungsrechte

·         Verstärktes Mitspracherecht (Zustimmungs- bzw. Einspruchsrecht) bei der Gesetzgebung über Verbundsteuern

·         Verstärkte Einbindung der L und G; Zurückdrängung des Übergewichts des Bundes bei der Verteilung der Steuererträge;

·         Verteilung unter gleichberechtigten Vertragspartnern, v.a. des Ö-Gemeinde- und Städtebundes

Verstärkung der Steuerhoheit der Länder und Gemeinden durch Übertragung von Abgaben  (z.B. Grunderwerbsteuer, motorbez. VersicherungsST, Bodenwertabgabe) oder Einführung von Stamm- und Zuschlagsabgaben (z.B. bei ESt,- und KSt. Ev. Bandbreitenmodelle

·         einheitliche Bestimmungen oder Grundsätze bei Landes- u. Gemeindeabgaben durch den Bundesgesetzgeber

·         Änderung der Verteilung der Ertragshoheit u. der Neueinführung von Abgaben als ausschließliche Bundesabgaben nur im Einvernehmen

·         Verteilung der Ertragshoheit neu durch

  • einfachgesetzl. Regelung der Ertragsverteilung unter Partizipation der FA-Partner

·         Regelung durch Art. 15a B-VG Vereinbarung wäre denkbar

·         Zustimmungsrechte des Ö-Gemeindebundes wahren.

·          

·         Unsystematische Detailbestimmungen der FV durch einheitliche Bestimmungen des Bundesgesetzgebers bei Landes-/Gemeindeabgaben ersetzen (s.a. A 3)

·         Ausdrückliche Nennung best. Steuern (va USt) in der FV als gemeinschaftliche Bundesabgaben und Festlegung der Grundsätze für deren Verteilung

·         Ausdrückliche Nennung gewisser Steuern in der FV als geteilte Abgaben

 

 

 

·         Festlegen der Ertragshoheit im FA-Paktum

·         Prinzipielles Festhalten am Verbundsystem

 

 

 

3.      Steuerfindungsrechte; selbständige Abgabenerhebungsrechte für Länder und Gemeinden

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Ersatzloser Entfall des Steuererfindungsrechts der Länder

·         Beibehaltung bzw. Festschreibung der Steuerfindungsrechte der L

·         Eigene Abgabenrechte im Rahmen der Abgabenhoheit

 

·         Verstärkung der Steuerautonomie der Länder und Gemeinden im FAG durch z.B. Recht zur eigenständigen Festsetzung des Steuersatzes

 

·         Recht zur Erhebung neuer Gemeindesteuern (Abgabenfindungsrecht)

·         Entsprechender verfassungsrechtlicher Freiraum der Gemeinden beim selbständigen Steuerfindungsrecht

 

 

·         Verankerung der unbefristeten Ermächtigung zur Ausschreibung einer Gemeindeabgabe durch die Bundesgesetzgebung

 

 

 

·         Ermächtigung des Landesgesetzgebers auf Ausschreibung einer Gemeindeabgabe soll sich auf die Grundsätze beschränken

·         Wie Städtebund

 

4.      Aufsichtsrechte des Bundes bei Landes- und Gemeindeabgaben

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Mitwirkungsrechte (§ 9      F-VG) des Bundes unverzichtbar  (s.a. A 7)

·         Ablehnung des unbeschränkten Einspruchsrechts der BReg gegen Landesabgabengesetze (s.a. A 7)

 

 

 

5.      Einhebung von Abgaben und Steuern

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         bundesweit einheitliche Abgabenordnung

offen

 

 


D)      Transfers

1.      Typen und Zustandekommen von Transfervereinbarungen

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Diffizile Abgrenzung zwischen Transfertypen nicht notwendig

·         EA als Ersatz für viele Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse

·         Wie Länder

·         Wie Länder

diejenige Gebietskörperschaft, die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung  - also die strategischen Ziele - vorgibt, kommt für Basisfinanzierung auf

·         Transfers auf ein Minimum reduzieren

·         Transfers zur Feinabstimmung unverzichtbar

·         Wie Länder

·         Wie Länder

Zur Anreizorientierung: Basisfinanzierung auf Grundlage von Normkosten (Fallpauschalen)

 

 

2.      Kontrollrechte gemäß § 13 F-VG 1948: Ermächtigungen für den Bundes- und Landesgesetzgeber bei der Definition von Bedingungen und Zielen durch die leistende Gebietskörperschaft

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Transfers mit allgem. Zielen oder Bedingungen verbinden

offen

 

 

Zur Anreizorientierung: Basisfinanzierung auf Grundlage von Normkosten (Fallpauschalen)

 

Verknüpfung von Finanzierungsregelungen mit Ergebniskennzahlen (Leistungs- und Kostenkennzahlen), d.h. Übergang von einer input- zu einer outputorientierten Betrachtungsweise

 

 

3.      horizontaler Finanzausgleich zwischen Ländern und zwischen Gemeinden

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         horizontaler FA zwischen Ländern untereinander und zwischen Gemeinden untereinander(s.a.        A 11)

 

 

·         Verfahrensgrundsätze sind erwünscht, wobei die Interessensvertretungen der G einzubeziehen sind

Förderung der interkomm./regionalen Zusammenarbeit

 

 

E)      Haushaltsrecht

 

1.      Kreditwesen: Kompetenzverteilung

 

 

2.      Aufsichtsrechte des Bundes und der Länder
ad E 1 und 2

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Unterstützung des Vorschlags des Vorsitzenden des Ausschusses 1 (s.a. A 4)

·         Keine Zustimmung zu Vorschlag des Vorsitzenden des Ausschusses 1

·         Festhalten an der Unabhängigkeit der Haushaltsführung

·         Kein Einwand gegen Inkorporierung von Grundsätzen

·         ansonsten: wie Städtebund

·         Vorbehaltskompetenz des Bundesgesetzgebers, Regelungen im Bereich der Schulden- und Vermögensverwaltung (insbes. der Gemeinden) zu treffen (z.B. Fremdwährungskredite)

·         Bestehende Regelung ist ausreichend; eher ist eine Deregulierung anzustreben

·         Ablehnung von detaillierterer Spezifizierung von Haushaltskoordinations- u. Meldeerfordernissen

·         Autonomie für G zur Entwicklung haushaltsrechtlicher Bestimmungen

·         Möglichkeiten des einfachen Bundesgesetz­gebers, Aufsichtsrechte unter Blickwinkel der Unter­stützung zu normieren (z.B. Fremdwährungskredite)

·         Keine Zustimmung (s. obere zwei Pkte)

·         Wie Länder

·         Wie Länder

 

 

 

3.      Haushaltskoordinierung

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Unterstützung des Vorschlags des Vorsitzenden des Ausschusses 1

·         Bestehende Regelungen ausreichend

 

 

·         Integrieren der Grundsätze des ÖStP in FV

·         Eher weitergehende Deregulierung erforderlich

 

 

·         Kompetenz des einfachen Bundesgesetzgebers für Detailregelungen zur Haushaltskoordinierung (s.a. A 8, E 6)

 

 

 

 

4.        Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 1)

5.        Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit, insbesondere Gender Budgeting und Generationengerechtigkeit

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Ad Gender Budgeting:
offen, keine Stellungnahme

 

·         Keine weitergehende Vorgaben im FV-G

 

·         Ablehnende Haltung

neuformulierte Staatszielbestimmung zum allgemeinen wirtschaftlichen Gleichgewicht (Art. 13 Abs. 2 B-VG):

 

-gesamtwirtschaftliches Gleichgewichts
-Notwendigkeit zur Koordinierung der Gebietskörperschaften

-verstärkter Einsatz mittelfristiger Budgetplanung

 

 

 

 

Budgeterstellung aller Gebietskörperschaften nach Grundsätzen des Good Governance (Transparenz, Partizipation)

Verankerung des Gender Budgetings in den Zielen der Haus­haltsführung.

Anschluss von geschlechter­spezifischen Wirkungs­analysen an jeden Entwurf zu Gesetz, Verordnung, Art. 15a B-VG-Vereinbarung

 

6.        Stabilisierung der öffentlichen Haushalte durch Schulden- und Defizitgrenzen

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

·         Vorgabe von Defizit- und Schuldengrenzen

·         Ablehnung von Bestimmungen über den ÖStP hinaus

 

 

·         Kompetenz des einfachen Bundesgesetzgebers für Detailregelungen zur Haushaltskoordinierung(s.a. A 8, E 3)

·         Keine detaillierten Regelungen bzw.

·         Bestehende Regelung ist ausreichend

·         Wie Länder

·         Wie Länder

 

7.        Österreichischer Stabilitätspakt – gesetzliche Verankerung

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Integrieren der Grundsätze des ÖStP in FV (s.a. E 3)

·         Bestehende Regelungsform ausreichend (s.a. E 3)

·         Art. 15a B-VG Vereinbarung ausreichend bzw. gewünscht

·         Wie Städtebund, Änderungen durch ein Bundesgesetz sollen nicht möglich sein.

Grundsätze des neu zu konzipierenden innerösterreichischen Stabilitätspakts sollen in der Finanzverfassung  verankert werden, golden rule; ausgeglichene Haushalte über Konjunkturzyklus nicht in der Verfassung verankern;

 

 

8.        Abtretung und Verpfändung von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und vermögensrechtlicher Ansprüche
 

9.        Voranschlags- und Rechnungsabschluss

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

 

·         VA und Rechnungsabschlüsse genügend geregelt

·         Wie Länder

·         Wie Länder

 

·         Doppisches System denkbar

 

 

 

10.   Kostenrechnung

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

 

·         Kein Bedarf für Kosten- und Leistungsrechnung

 

 

 


F)       Transparenz und Finanzstatistik

1.      Auskunftsrechte bzw. –pflichten, Konsequenzen bei Nichterfüllung

 

Bund

Länder

Städtebund

Gemeindebund

Grüne

·         Verstärkung der Auskunftsrechte des Bundes

·         Ablehnung von Bestimmungen, die über die GebarungsstatistikVO hinausgehen

·         Wie Länder; jedoch

·         öffentliche Auflegung einer klaren, einvernehmlich akzeptierten Datenbasis vor FA-Verhandlungen; d.h. nur im Zusammenhang mit FAG
 (s.a. A 6)

·         Wie Länder

die Lücken der Gebarungsstatistik beseitigen, Informationsgehalt ausweiten

·         Bestimmung über Konsequenzen für allfällige Verstöße vorsehen

 

 

 

fördern von Best Practises und von Benchmarking; Wettbewerb und Vergleiche zwischen/innerhalb von Gebietskörperschaften

 

 

 

Glossar:

EA                  Ertragsanteile

FA                  Finanzausgleich

FAG                  Finanzausgleichsgesetz

FV                  Finanzverfassung

G                  Gemeinden, Kommunen

GK                  Gebietskörperschaft

KonsM                  Konsultationsmechanismus

ÖStP                  Österreichischer Stabilitätspakt

VA                  Voranschlag