Österreichisches Institut für Familienforschung

Jour fixe am 21.04.2004, 16:30 Uhr

 

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Kinderwahlrecht - Ausgleichende Gerechtigkeit oder eine Fehlentwicklung?

Auch Kinder sind Staatsbürger und genauso wie Erwachsene von politischen Entscheidungen unmittelbar betroffen - deshalb sollten auch sie bei Wahlen ihre Stimme abgeben können. Das Stimmrecht sollte bis zum Erreichen der persönlichen Wahlberechtigung stellvertretend von den Eltern ausgeübt werden.
Auf der anderen Seite steht die Argumentation, dass die Differenzierung der Stimmgewichte von Wählerinnen und Wählern nach der Kinderzahl dem Grundsatz des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts widerspricht. Wenn die Zeugung und Erziehung von Kindern das politische Gewicht verstärken soll, warum nicht auch andere ökonomisch bzw. sozial anerkennenswerte Taten?

Der Jour fixe am 21. April greift die Frage nach dem Kinderwahlrecht auf und bietet die Möglichkeit, die gegensätzlichen Ansätze zu diskutieren.

Referent:

Lukas Mandl (Plattform Kinderwahlrecht)
Univ.-Prof. Dr. Karl Ucakar  (Universität Wien, Institut für Politikwissenschaft)

Datum:

21. April 2004

Uhrzeit:

16:30 bis 18:00 Uhr

Ort: 

Österreichisches Institut für Familienforschung,
Gonzagagasse 19/3.
Stock, A - 1010 Wien