Ein siebzigköpfiger Österreich-Konvent ist mit der schwierigen Aufgabe beschäftigt, bis Ende 2004 einen neuen Verfassungstext zu schaffen, der in knapper aber umfassender Form sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält. Tatsächlich besteht das geltende österreichische Bundesverfassungsrecht aus einem im Großen und Ganzen funktionierenden Verfassungskern und zusätzlich aus einem selbst für Experten kaum durchschaubaren Wildwuchs von rund 1000 besonderen Verfassungsbestimmungen. Der Autor geht den Ursachen dieser Situation nach und findet Gründe dafür etwa in der historischen Entwicklung: Denn die Verfassung vom 1. Oktober 1920 war die eines Staates, den man - mit Stefan Zweig gesprochen - zur Existenz gezwungen hat. Heute möchte eine selbstbewusste Republik jedoch ihre gefundene Identität auch in der Verfassung adäquat präsentiert haben.