Ruhle, Ernst-Olav: Das KommAustria-Gesetz – für die Regulierungspraxis geeignet?, In: Medien und Recht 2000, S. 275 ff.
 
Österreich hat in den letzten knapp drei Jahren die Etablierung eines intensiven Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikationsmärkte erlebt, der insbesondere für die Nutzer große Vorteile gebracht hat. Grundlage hierfür sind die von der Europäischen Union verabschiedeten Maßnahmen zur Marktöffnung im Bereich der Telekommunikation, die in Österreich im Wesentlichen mit dem
Telekommunikationsgesetz 1997 umgesetzt worden sind. Sowohl die Entwicklung des Wettbewerbs als auch die technologischen Fortschritte zeigen, dass sich die Telekommunikationsmärkte in eine Richtung bewegen, die von den heute geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht mehr vollständig erfasst wird. Insbesondere die Überwindung von Grenzen zwischen Märkten der Telekommunikation, der Medien- und der Informationstechnologie impliziert, dass man auch die regulatorischen Grundlagen auf eine neue Basis stellen muss. Ein Schritt in diese Richtung soll - nachdem seit dem Juni 2000 bereits die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes diskutiert wird - mit dem KommAustria-Gesetz (KOG) getan werden. Hierbei geht es um die Regelungen zur Schaffung einer integrierten Regulierungsbehörde für den Telekommunikations- und Medienbereich, wobei auch materiellrechtliche Aspekte in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.