Weber, Karl

Macht im Schatten?

(Landeshauptmänner-, Landesamtsdirektoren- und andere Landesreferentenkonferenzen)

In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 1992, S. 405-418.

 

Abstract

 

Der kooperative Föderalismus ist in Österreich weniger durch formale, verfassungsrechtliche Institutionen gekennzeichnet, als durch informale Kooperationsinstrumente und –verfahren, deren wichtigste die Konferenzen von Landes- und Bundesorganen darstellen. Diese Konferenzen wurzeln in den Länderkonferenzen des Jahres 1945, die wesentlich zum Aufbau der Zweiten Republik beigetragen haben. Bei den Konferenzen lassen sich solche von Regierungsmitgliedern und solche von Experten und Fachbeamten unterscheiden. Von besonderer Bedeutung sind die Landeshauptmänner- und Landesamtsdirektorenkonferenz. Diese beiden Konferenzen haben in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich zur Weiterentwicklung des österreichischen Föderalismus beigetragen und sind auch für die Wahrung der Länderrechte im Zuge der europäischen Integration treibende Kräfte. In der Arbeitsweise sind die Konferenzen am Stil der Konsensdemokratie orientiert. Sie arbeiten ohne rechtliche Fundierung und nach dem Prinzip der Einstimmigkeit, wobei das Erzielen formeller Beschlüsse hinter dem Streben nach informaler Kommunikation und rechtlich unverbindlichem Konsens nachrangig rangiert. Für die Koordination und Vorbereitung der Konferenzen ist die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer eingerichtet.