Pernthaler, Peter

Ungeschriebene Grundrechte und Grundrechtsprinzipien in der österreichischen Rechtsordnung

In: Hammer, Stefan/Somek, Alexander/Stelzer, Manfred/Weichselbaum, Barbara (Hg.): Demokratie und sozialer Rechtsstaat in Europa. Festschrift für Theo Öhlinger. Wien: WUV 2004, S.507-528.

 

 

Die herrschende österreichische Grundrechtsdogmatik und die Rechtssprechung der Höchstgerichte begründen die Geltung der Grundrechte ausschließlich im positiven Verfassungsrecht. Die österreichische Verfassungsrechtssprechung kennt – anders als die Judikatur des EuGH oder des schweizerischen Bundesgerichts – den Begriff „ungeschriebene Grundrechte“ nicht und ist bemüht, jeden Ansatz eines überpositiven oder neben dem Gesetz stehenden Rechts als Begründung der Entscheidung zu vermeiden. Dennoch finden sich auch im österreichischen Recht wichtige Beispiele ungeschriebener Grundrechte und Grundrechtsprinzipien. Ihre richterrechtliche Entfaltung ist aber stets aus positivrechtlichen Ansätzen heraus erfolgt.

 

Der Autor illustriert das am Beispiel des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes, der Privatautonomie, der Rückübereignung, Grundrechten des Verfahrens und der Verwaltungsorganisation sowie der Menschenwürde als allgemeinem Wertungsgrundsatz.