Grigg, Siegfried

Amtsverschwiegenheit – Schutz der Parteien – Amtshaftung

In: Zeitschrift für Verwaltung 1982/13.

 

Im Spannungsfeld zwischen den "berechtigten" Informationsinteressen der Öffentlichkeit einerseits und den ebenfalls "berechtigten" Geheimhaltungsbedürfnissen der Verwaltung und betroffener Bürger andererseits analysiert dieser Beitrag die Einrichtung der Amtsverschwiegenheit, um dann in einem weiteren Schritt zu untersuchen, wie jene Personen, die an der Geheimhaltung gewisser Tatsachen interessiert sind, geschützt werden. In einem letzten Schritt wird geprüft, welche Ansprüche der Einzelne geltend machen kann, wenn seine Geheimhaltungsinteressen verletzt worden sind.

 

Inhaltsübersicht

 

    I. Einführung

 

    II. Historische Entwicklung

 

   III. Interpretation des Art 20 Abs 3 B-VG

         A. Der Organbegriff

         B. Das "Interesse" im Art 20 Abs 3 B-VG

         C. Der Parteibegriff

         D. Die Amtsverschwiegenheit und das Grundrecht der freien Meinungsäußerung

         E. Die Beschränkung auf die ausschließlich amtlichen Mitteilungen

         F. Der geheime Charakter der mitgeteilten Tatsachen

         G. Der Gesetzesvorbehalt des Art 20 Abs 3 B-VG

         H. Endigungsgründe für die Verschwiegenheitspflicht

         I. Formen der Pflichtverletzung

         J. Folgen bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

 

  IV.   Schutz der Parteien

         A. Am Beispiel des Entbindungsverfahrens

         B. Die Frage eines Feststellungsbescheides

         C. Beschwerden an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts

 

   V. Amtshaftung

         A. Die einzelnen Voraussetzungen der Amtshaftung

         B. Beweis- und Abgrenzungsprobleme

 

  VI. Schlußbemerkungen und Ausblick