Feik, Rudolf

Zugang zu EU-Dokumenten

Demokratie durch Transparenz

Wien: NWV 2002

 

Der Autor untersucht die These, dass „Transparenz“ eine wesentliche Grundlage moderner Demokratien darstellt, in Hinblick auf die Entwicklung des Zugangs zu Dokumenten der Europäischen Union. Seit Dezember 2001 ist das Dokumentenzugangsrecht durch die Verordnung 1049/2001 neu und umfassend geregelt, seit Juni 2002 haben der Rat, die Kommission und das Europäische Parlament Dokumentenregister zu führen und allgemein zugänglich zu machen. Das ist der vorläufige Abschluss einer Entwicklung, die zu Beginn der 1990er-Jahre ihren Anfang nahm: Mit der Erklärung Nr. 17 zum Maastrichter Vertrag wurde ein Prozess eingeleitet, der von politischen Erklärungen über interne Organisations-beschlüsse bis zur primärrechtlichen Verankerung im Amsterdamer Vertrag und selbst zu grundrechtlichem Schutz des Anspruchs führte. Zahlreiche Gerichtsverfahren und Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten begleiteten diesen Prozess.

 

Zunächst wird ein Überblick das Verständnis von und die Diskussion über Transparenz im europäischen Kontext vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Entwicklung des Rechts auf Zugang zu EU-Dokumenten an. Ausführlich werden die Entscheidungen des EuGH und des EuG dokumentiert und jeweils mit kurzen Anmerkungen versehen. Weiters wird auf die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten eingegangen. Zuletzt werden Art 255 EG-V und die Verordnung 1049/2001 besprochen.