Klecatsky, Hans R.

Geht das Recht der Republik Österreich vom Volk aus?

In: Juristische Blätter 1976, S.512-515.

 

Klecatsky setzt sich kritisch mit der Formulierung des Art. 1 B-VG auseinander, in dem er zunächst einen Überblick über das Schrifttum dazu und die neuere Auseinandersetzung mit dem Problem der Repräsentation im demokratischen Rechtsstaat gibt. Im Vergleich mit dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte plädiert er dafür, die Bundesverfassung mit der Menschenwürde „als oberste(n) Konstitutionsprinzip allen objektiven Rechts“ einzuleiten. Er schlägt vor, Art. 1 B-VG folgendermaßen zu fassen:

 

„Das Recht der demokratischen Republik Österreich geht von

der Würde des Menschen aus.“