Koprivnikar, Bettina

Neuerungen in der Wiener Stadtverfassung (WStV) –
Die Novelle LBGl 2001/26

In: Zeitschrift für Verwaltung 2003/3.

 

Der Wiener Landes-(verfassungs-)gesetzgeber hat mit dieser Novelle die Wiener Stadtverfassung bedeutend umgestaltet. Als wichtigste Neuerung ist dabei die Einführung von Untersuchungskommissionen auf Gemeindeebene und Untersuchungsausschüssen auf Landesebene hervorzuheben. Die Einsetzung einer Untersuchungskommission bzw. eines Untersuchungsausschusses wurde als Recht der Minderheit normiert. Es reichen 30 der 100 Mitglieder des Gemeinderates (Landtages) aus, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

    I. Einleitung

    II.   Die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wiener Stadtverfassung

   III. Untersuchungsausschüsse und –kommissionen in der Wiener Stadtverfassung

         A. Allgemeines zum Untersuchungsrecht auf Landesebene

         B.   Die Bedeutung des Untersuchungsrechtes

         C. Politische Kontrollrechte in der Wiener Stadtverfassung

         D.  Die Ausgestaltung des Untersuchungsrechtes

               1. Die politische Verantwortung der Gemeindeorgane

               2. Die Ausgestaltung des Untersuchungsrechtes im Einzelnen

  IV. Zusammenfassung