Wiederin, Ewald

Sind soziale Grundrechte durchsetzbar?

In: Zukunft 9/2004, S. 35-37.

 

Der Forderung nach rechtlich verbindlichen sozialen Grundrechten wird im Allgemeinen entgegengehalten, sie seien nicht durchsetzbar, und wo sie durchsetzbar wären, seien sie nicht finanzierbar. Dem hält der Autor zunächst eine Analyse der Struktur sozialer Grundrechte entgegen, in der sich zeigt, dass soziale Grundrechte nicht weniger justiziabel sind als die klassischen Freiheitsrechte. Er erinnert dabei auch daran, dass lange Zeit die Freiheitsrechte als nicht justiziabel gegolten haben. Wenn soziale Grundrechte aber justiziabel sind, muss überlegt werden, ob das Rechtsschutzsystem unserer Verfassung adäquat ist, oder ob es modifiziert werden müsste. Wiederin geht daher auf die Frage der Durchsetzbarkeit vor ordentlichen Gerichten und im Wege des Verwaltungsverfahrens nach. Weiters beschäftigt er sich mit Problemen der Staatshaftung für mangelnden Rechtsschutz und der Möglichkeit der Einführung einer Verbandsklage. Der Autor schließt mit dem Hinweis, dass auch klassische Grundrechte nicht kostenlos sind: individuelle Rechte können nur dann bestehen und wirksam sein, wenn sie durchgesetzt werden können – und das kostet den Staat etwas.