Heller, Kurt

Die Haftung des Staates für den Verstoß seiner Höchstgerichte gegen Gemeinschaftsrecht

In: Österreichische Notariatskammer (Hg.): Festschrift Nikolaus Michalek zum 65. Geburtstag, Wien: Manz 2005, S. 139-153.

 

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. März 1996 (Rs C-46/93 und C-48/93, Brasserie du Pêcheur) festgestellt, dass der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht unabhängig davon gilt, welches staatliche Organ durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß begangen hat. Im Urteil des EuGH vom 30. 9. 2003 in der Sache Köbler (Rs C-224/01) hat der Gerichtshof dann auch deutlich gemacht, dass die Haftung eines Staates nach Gemeinschaftsrecht auch nicht ausgeschlossen ist, wenn der Verstoß auf ein Verhalten eines Höchstgerichts zurückzuführen ist. In seiner Entscheidung hat der EuGH allerdings bloß Grundsätze vorgegeben. Die Beurteilung von Detailfragen wurde den Mitgliedstaaten überlassen.

 

Der Autor erläutert zunächst die Haftung für höchstgerichtliche Entscheidungen nach dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten und geht dann auf gemeinschaftsrechtliche Vorgaben ein. In Österreich ergeben sich nun insofern Probleme, als das österreichische Recht keine Zuständigkeitsvorschrift enthält, die sich ausdrücklich auf Staatshaftungsansprüche bezieht. Heller geht ausführlich auf die Rechtslage und die wissenschaftliche Auseinandersetzung über Staatshaftungsfragen ein und stellt am Ende eigene rechtspolitische Überlegungen vor.