Anna Gamper

Der Stabilitätspakt 2001 im Spannungsfeld von Budgetkonsolidierung und Finanzausgleich

JRP 2002, S. 240- 251

 

Die Autorin gibt im Folgenden einen Überblick über die Entstehungsgeschichte sowie den Inhalt des österreichischen Stabilitätspakts, der 2001 von Bund, Ländern und Gemeinden (vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund) abgeschlossen wurde.

Daraufhin beleuchtet sie zwei zentrale Problemstallungen: einerseits die Frage des In- und Außer-Kraft-Tretens dieser Vereinbarung, andererseits den Zusammenhang mit dem früheren § 27 Abs. 7 FAG 2001. Letztgenannte Bestimmung hält die Länder dazu ein, sich in einem neuen Stabilitätspakt mit Bund und Gemeinden zur Erwirtschaftung eines bestimmten Haushaltsüberschusses zu verpflichten, widrigenfalls (also bei Nicht-Abschluss des Paktes bis 31.12.2001) die Anteile der Länder an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben monatlich gekürzt würden. Diese Regelung, deren Sanktionsmechanismus offenkundig den Abschluss der neuen Vereinbarung nahe gelegt hat, erscheint unter dem Blickwinkel des finanzausgleichs-rechtlichen Gleichheitssatzes (§ 4 F-VG) bedenklich, wie die Autorin schließlich erörtert.

 

Gliederung

I.                Vorgeschichte

II.              Der Stabilitätspakt 2001

A.             Allgemein

B.             Die maßgeblichen Änderungen im Überblick

C.             In- und Außer- Kraft- Tretens-Bestimmungen

III.             Gleichheit und Finanzverfassung

A.             Allgemein

B.             Die Rechtsprechung des VfGH zum „paktierten“ Finanzausgleich

C.             Zur Frage der Paktierung des FAG 2001

D.             Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 27 Abs. 7 FAG 2001

IV.           Schlussbemerkung