Christian Ranacher

Die Funktion des Bundes bei der Umsetzung des EU-Rechts durch die Länder

In: Institut für Föderalismus Innsbruck (Hg.): Schriftenreihe des Instituts für Föderalismus Bd. 86, Wien: Braumüller 2002

 

Die vorliegende Arbeit versucht, der Thematik der Umsetzung des EU-Rechts aus der Perspektive der Länder auf den Grund zu gehen. Bewusst wird zu diesem Zweck ein umfassender Ansatz gewählt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene mit einbezieht, die die innerstaatlichen Umsetzungsprozesse nachhaltig beeinflussen. Davor hat dieser Gegenstand im rechtswissenschaftlichen Schrifttum in so umfassender Weise kaum Beachtung erfahren, Untersuchungen und Aufsätze beziehen sich hauptsächlich auf einzelne, ausgewählte Rechtsbereiche.

 

Gliederung

Teil I: Grundlagen

A.             Begriffe und Terminologie

B.             Umsetzung von EU-Recht im Bundesstaat Österreich: Ausgangslage und allgemeine Rahmenbedingungen

 

Teil II: Umsetzung von EU-Recht durch die Länder: EU-rechtliche und verfassungsrechtliche Determinanten

A.             Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für die Umsetzung

B.             Verfassungsrechtliche Determinanten

 

Teil III: Die Praxis der Umsetzung von EU-Recht durch die Länder unter besonderer Berücksichtigung der Funktionen des Bundes

A.             Einführung zum Untersuchungsgegenstand

B.             Probleme der kompetenzrechtlichen Einordnung von umsetzungsbedürftigen Gemeinschaftsrechtsakten und ihre Konsequenzen für die Umsetzung

C.             Der Bund als Informationsmittler und Koordinator der Umsetzung

D.             Beaufsichtigung, Kontrolle und Sicherstellung der Umsetzung durch den Bund

E.             Der Bund als „Poststelle“ und Koordinator im Notifikationsverfahren und bei der Erfüllung besonderer Mitteilungspflichten

F.             Der Bund als Vertreter der Länder gegenüber der EU

G.            Zusammenfassender Überblick über die Funktionen des Bundes bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Länder