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Stichworte: Ausschuss VII/Verwaltung/Privatwirtschaftsverwaltung
Pressedienst des Österreich-Konvents/01/17.02.2004/Nr. 8

Ö-Konvent: Weichen für neue Formen der Verwaltung gestellt

Ausschuss VII für eine übersichtlichere, abgespeckte Verfassung


Hoher Konsens herrscht in Ausschuss VII unter dem Vorsitz von Manfred Matzka, wie die Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen künftig aussehen sollen. Grundtenor hier ist, dass nicht alles in der Verfassung festgeschrieben werden soll, sehr wohl aber Ermächtigungen, ein rechtlicher Rahmen für sie geschaffen werden sollen.


Einer der Gründe für die Unübersichtlichkeit der derzeitigen österreichischen Verfassung ist, dass die Einrichtung jeder einzelnen Behörde, angefangen von der Grundverkehrskommission bis hin zum Disziplinarrecht der Beamten, durch eine eigene Verfassungsbestimmung abgedeckt sein muss – das ergibt mehr als 100 Bestimmungen alleine aufgrund dieser weisungsfreien Sonderbehörden, die spezielle Aufgaben wahrnehmen. Ziel ist es nun, eine gemeinsame verfassungsrechtliche Grundlage für sie zu schaffen. Den Gebietskörperschaften soll weiterhin die Möglichkeit offen stehen, weisungsfreie Behörden einzurichten, wenn dies nötig ist. Regulierungsbehörden wie die Telecom Control, die Schienen-Control und die E-Control sind schon jetzt solche Beispiele. Allerdings sollen künftig für ihre Einrichtung keine expliziten, eigenen Verfassungsbestimmungen mehr nötig sein, sondern einfache Gesetze ausreichen. „Damit wird die Verfassung schlanker, systematischer und übersichtlicher“, freut sich Vorsitzender Manfred Matzka.


Ausgliederungen sollen künftig nach einem einheitlichen Muster, nach eingehender Vorausplanung erfolgen und später evaluiert werden. So regt der Ausschuss VII an, dass ausgegliederte Rechtsträger nicht wie bisher nur durch den Rechnungshof kontrolliert werden können, sondern auch durch die Volksanwaltschaften. Damit kann jedem Bürger, jeder Bürgerin ein Beschwerderecht eingeräumt werden. Wichtig ist dem Ausschuss, dass der Staat eine Schutzfunktion für die Bürgerinnen und Bürger aufrecht erhält. Dieser Vorschlag wurde auch an Ausschuss VIII übermittelt, der sich mit demokratischen Kontrollen befasst und voraussichtlich Mitte März seinen Bericht vorlegen wird.


Ein weiteres Thema, das der Ausschuss VII bearbeitete, ist die Privatwirtschaftsverwaltung und deren Kontrolle. Auch hier wird die Zusammenfassung mehrerer Verfassungsartikel vorgeschlagen. Wichtigstes Ergebnis in diesem Bereich: Im Förderwesen sollen die Gebietskörperschaften stärker zusammenarbeiten, um Doppelförderungen möglichst zu vermeiden (und dadurch Steuergeld zu sparen). So sollen die Förderprogramme und Zielsetzungen abgesprochen und der Informationsfluss über zu vergebende und vergebene Förderungen verbessert werden. Der Ausschuss legt besonderes Augenmerk auf den Schutz der Bürger vor Ungleichbehandlung und Willkür in der Privatwirtschaftsverwaltung.


Auch die Stellung der Selbstverwaltungskörper, also vor allem der Kammern und sonstigen gesetzlichen Berufsvereinigungen, wurden in dem von Manfred Matzka geleiteten Ausschuss besprochen. Konsens herrscht über die Bedeutung dieser Selbstverwaltungskörper. Darunter fallen die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer, die Kammern für Land- und Forstwirtschaft und die Österreichische Hochschülerschaft. (Schluss)


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