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Präsidium
Stichworte: Österreich-Konvent
Verfassungsreform/Finanzverfassung
Pressedienst des Österreich-Konvents/03/24.08.2004/Nr. 23

Österreich-Konvent: Die heiße Phase beginnt

Die Berichte der Ausschüsse 2 und 10 im Präsidium


Mit den Ergebnissen der Ausschüsse für Legistische Strukturfragen und Finanzverfassung stehen am 24. August 2004 die letzten beide Berichte im Präsidium des Österreich-Konvents zur Beratung. Und die Resultate sind durchaus erfreulich.


"Bei der Flurbereinigung der Verfassungsbestimmungen ist ein echter Durchbruch gelungen", betont Konventsvorsitzender Franz Fiedler anlässlich der Beratung des Ergebnisses von Ausschuss 2 (Legistische Strukturfragen) im Präsidium. Unter der Leitung des Verfassungs­gerichtshofpräsidenten Karl Korinek haben die Mitglieder des Ausschusses in den letzten Monaten alle einschlägigen Verfassungsbestimmungen nach veralteten und unnötigen Regelungen durchforstet. Das Ergebnis: "Vier Fünftel können aufgehoben oder in einfache Gesetze umgewandelt werden", meint Karl Korinek.


Diese radikale Kürzung erklärt der Ausschuss aus der politischen Praxis der letzten Jahrzehnte: Verfassungsgesetze können nur mit Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden und haben deshalb auch bei wechselnden parlamentarischen Mehrheiten größeren Bestand. Aus diesem Grund gelangten auch relativ belanglose Regelungen in die Verfassung. So erhob man etwa den Düngemittel-Förderungsbeitrag im Marktordnungsgesetz ebenso in Verfassungsrang wie die Wiener Taxi-Konzessionen.


Finanzen in die Verfassung


Auch Ausschuss 10 (Finanzverfassung) hat wichtige Ergebnisse erarbeitet. So möchte der Vorsitzende, Innenminister Ernst Strasser, die paritätische Mitwirkung aller Gebiets­körperschaften bei Finanzfragen sicher stellen. Ein derartiges Verhandlungsgebot, also die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden, gemeinschaftliche steuerpolitische Regelungen auszuverhandeln, soll in der Verfassung verankert werden. Besonders intensiv diskutierte der Ausschuss auch die Frage der Zusammenführung von Einnahmen-, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung. Damit soll die Durchführung und Finanzierung der jeweiligen öffentlichen Aufgaben in einer Gebietskörperschaft zusammengeführt werden.


Außerdem sollen nach Meinung des Ausschusses die Bestimmungen der Finanzverfassung in die neue Urkunde integriert werden. Bisher war die Finanzverfassung in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz geregelt. "Die Regelungen der Finanzverfassung, wie die Kompetenzverteilung auf dem Gebiet des Abgabenwesens und Fragen der finanziellen Grundlagen der Gebietskörperschaften, betreffen wesentliche Bestandteile des Staates. Sie sollten daher in die neu zu schaffende Verfassungsurkunde aufgenommen werden", meinen der Vorsitzende und die Mitglieder des Ausschusses. Die Bestimmungen sollen jedoch gestrafft und in systematisierter Form in einem eigenen Abschnitt der neuen Verfassungs­urkunde eingearbeitet werden.


Nach der Debatte der Berichte im Präsidium stehen die Ergebnisse der Ausschussarbeit am Freitag, den 27. August 2004, ab 10.00 Uhr im Plenum zur Diskussion (Bundesratssitzungs­saal des Parlaments). Am 1. September sollen dann in einer Intensivberatung des Präsidiums die Weichen für weitere Ergebnisse gestellt werden. (Schluss)


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