- Gesetzestechnik der Finanzverfassung; Abgabentypen
 
- Mitwirkungsrechte der Bundesregierung
bei der Gesetzgebung der Länder
(§ 9 F-VG 1948)
 
- Rechtsetzung und Kostenverantwortung
 
- allgemeine
Kostentragungsregel: Konnexitätsgrundsatz, Umfang und Verfahren
 
- Umlagekompetenz
der Länder gegenüber den Gemeinden
 
- Prinzip der gleichwertigen
Lebensverhältnisse: als Ergänzung des an Aufgaben der Gebietskörperschaften
anknüpfenden speziellen Gleichheitsgebotes des § 4 F-VG 1948
 
- Stellung der Gemeinden und
Gemeindeverbände; sonstige kooperative Elemente im FAG; nicht-territoriale
Selbstverwaltung (Ausschuss 7 – Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen)
 
- Stärkung der interkommunalen
Zusammenarbeit und Ausbau des Instituts Stadt mit eigenem Statut (Ausschuss 3 –
staatliche Institutionen)
 
 
 
- Definition der
Begriffe „Abgabe“, „Steuern“ und „Gebühren“
 
- Kompetenz zur
Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge
 
-
Steuerfindungsrechte; selbständige Abgabenerhebungsrechte für Länder und
Gemeinden
 
- Aufsichtsrechte
des Bundes bei Landes- und Gemeindeabgaben
 
- Einhebung von
Abgaben und Steuern