56/JUDIK-KZulässigkeit des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AbfallwirtschaftsG betreffend die Verpflichtung der Abfallsammler zur Entgegennahme gefährlicher Abfälle oder Altle; Inpflichtnahme der Abfallsammler im Wege eines Kontrahierungszwanges zum Zweck der für den Umweltschutz bedeutsamen Abfallentsorgung im öffentlichen Interesse gelegen, adäquat und sachlich gerechtfertigt; kein Verstoß gegen die Erwerbsausübungsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz |
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Schlagworte
GrundrechteStaatsaufgaben
Staatsziele
Staatsziele Daseinsvorsorge
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh|
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Geschichte |
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1992 | Entscheidungsjahr |