1638/MED-KHollaender, Adrian E.: Keine doppelte Bestrafung. Niemand darf wegen ein- und derselben Straftat zwei Mal verfolgt oder bestraft werden. So will es die MRK. Bei der Rechtsanwendung gibt es aber oft Probleme. In: Salzburger Nachrichten, 10. Jänner 2006, Seite 6. |
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Geschichte |
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10.01.2006 | Erscheinungsdatum |