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7/JUDIK-K
VfGH VfSlg 16.400/2001: Bundeswertpapieraufsicht

Präjudizialität auch der eine Behörde in ihrer Organisation konstituierenden Vorschriften bei Überprüfung eines Bescheides; Verfassungswidrigkeit der Einrichtung der Bundes-Wertpapieraufsicht als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts; Unzulässigkeit der Betrauung von außerhalb der Staatsorganisation stehenden Rechtsträgern mit Kernaufgaben des Staates, zB mit Strafkompetenzen im hier vorgesehenen Ausmaß; Leitungs- und Organisationsverantwortung des dem Parlament gegenüber verantwortlichen Bundesministers nicht ausreichend gesichert; Zurückweisung von Anträgen bzw Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der zu weit gefaßten Prüfungsanträge und des Prüfungsbeschlusses; keine Verfassungswidrigkeit weiterer Bestimmungen über die Bundes-Wertpapieraufsicht aufgrund der bereinigten Rechtslage; keine Bedenken gegen die Besorgung der der Bundes-Wertpapieraufsicht übertragenen Aufgaben durch eine unselbständige Einrichtung des Bundes.


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Schlagworte

Verwaltungseinrichtungen - besondere
Verwaltungseinrichtungen - besondere Regulatoren
Verwaltungseinrichtungen - besondere Unabhängige Behörden

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
2001  Entscheidungsjahr
09.08.2004  siehe auch  63/WISS-K 
09.08.2004  behandelt  2/P-SBV-K 
09.08.2004  behandelt  3/P-SBV-K 
09.08.2004  behandelt  4/P-SBV-K 
10.03.2005  siehe auch  316/WISS-K 
07.09.2005  siehe auch  562/WISS-K 
18.11.2005  siehe auch  584/WISS-K 
03.05.2006  siehe auch  799/AVORL-K 
05.10.2006  siehe auch  798/WISS-K 

Haftungsausschluss