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8/JUDIK-K
VfGH VfSlg 11.492/1987: Jugendfürsorge

Zur Entwicklung des Rechtsinstituts "Vormundschaft"; vorläufige Maßnahmen der Erziehungshilfe (Zwangsausübung) durch die Bezirksverwaltungsbehörde als Vormund oder gesetzlicher Amtskurator (unter nachfolgender Genehmigung des Gerichts) - besonderer Bereich staatlicher Tätigkeit auf privatrechtlichem Gebiet; gewisse hoheitliche Befugnisse des Amtsvormundes ändern nichts an der grundsätzlich privatrechtlichen Stellung; kein Widerspruch des § 26 Abs 2 JWG zum Gebot der Trennung von Justiz und Verwaltung.


Schlagworte

Spezielle Verwaltungsbereiche
Spezielle Verwaltungsbereiche Privatwirtschaftsverwaltung

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
1987  Entscheidungsjahr
10.08.2004  behandelt  5/P-SBV-K 
10.08.2004  behandelt  6/P-SBV-K 

Haftungsausschluss