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19/JUDIK-K
VfGH 15.10.2004, G 36/04: Zivildienstverwaltung - Kernaufgabe

Verfassungswidrigkeit der Ausgliederung bestimmter Aufgaben wie z. B. der Zuweisung der Zivildienstpflichtigen oder der Befreiung von der Verpflichtung zur Zivildienstleistung an eine nicht staatliche Einrichtung; Militärwesen und Zivildienst als ausgliederungsfeste Kernaufgaben des Staates; Zivildienst verpflichtender staatlicher Dienst; erhebliche Einschränkung der Grundrechtssphäre der Betroffenen.


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Schlagworte

Staatsaufgaben
Staatsaufgaben
Verwaltungseinrichtungen - besondere
Verwaltungseinrichtungen - besondere Ausgegliederte Rechtsträger

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
2004  Entscheidungsjahr
18.11.2005  siehe auch  584/WISS-K 
18.11.2005  siehe auch  583/WISS-K 
03.05.2006  siehe auch  799/AVORL-K 
31.05.2006  siehe auch  651/WISS-K 

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