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29/JUDIK-K
VfGH VfSlg. 17095 (Staatshaftung, Zuständigkeit des VfGH)

Abweisung von Staatshaftungsklagen in Zusammenhang mit Gerichtsurteilen wegen Verletzung der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht; kein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch Unterlassung der Vorlage der Frage der Gültigkeit der Offenlegungsbestimmungen bestimmter EU-Richtlinien durch den OGH; keine Verletzung des Datenschutzes; verfassungsgesetzliche Verpflichtung des OGH zur Stellung eines Gesetzesprüfungsantrags beim Verfassungsgerichtshof keine Frag des Gemeinschaftsrechts und daher keine Begründung einer allfälligen Staatshaftung.


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Schlagworte

Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit Struktur und System der Gerichtsbarkeit
Staatshaftung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtsbarkeit Aufgaben und Kompetenzen des VfGH

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
2003  Entscheidungsjahr
22.10.2004  siehe auch  7/AUB-K 
09.03.2005  siehe auch  308/WISS-K 

Haftungsausschluss