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48/JUDIK-K
VfGH VfSlg 14075 zum Haftungsausschluss des Bundes als Eigentumsbeschränkung.

Zulässigkeit des Individualantrags eines (aktiven) ÖBB-Bediensteten auf Aufhebung einer Bestimmung des BundesbahnG 1992 betreffend die Fortsetzung der Rechte und Pflichten des Bundes durch das mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Unternehmen Österreichische Bundesbahnen infolge unmittelbaren, nachteiligen Eingriffs in die Rechtsspähre des Antragstellers; Aufhebung dieser, die Auswechslung des Dienstgebers festlegenden, als Eigentumsbeschränkung zu
wertenden Norm wegen Verstoss gegen das Eigentumsrecht angesichts des Ausschlusses der Haftung des Bundes als früherer Dienstgeber für Bezugs- und Entgeltansprüche der bis zum Inkrafttreten des BundesbahnG 1992 in einem Dienstverhältnis zum Bund gestandenen Bediensteten


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Schlagworte

Grundrechte
Verwaltung - öffentliche
Verwaltung - öffentliche Dienstrecht
Verwaltungseinrichtungen - besondere
Verwaltungseinrichtungen - besondere Ausgegliederte Rechtsträger

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
1995  Entscheidungsjahr
31.05.2006  siehe auch  38/AVORL-K 

Haftungsausschluss