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Plenum
Stichworte: Ausschuss III/Ausschuss VII/Ausschuss I
Pressedienst des Österreich-Konvents/02/04.03.2004/Nr. 12

Neue Berichte im Österreich-Konvent

Rechte des Bundespräsidenten, Kammern und Bildung morgen im Plenum


Nachdem die Berichte der Ausschüsse III (Staatliche Institutionen), VII (besondere Verwaltungseinrichtungen) und II (Staatsziele) bereits am 23. Februar im Präsidium besprochen wurden, stehen sie diesen Freitag ab 11.00 Uhr im Plenum zur Diskussion. Eine spannende Debatte kann hier erwartet werden. Schließlich geht es unter anderem um die Stellung des Bundesrates, die Rechte des Bundespräsidenten, um Ausgliederungen, die Aufnahme der Kammern in die Verfassung oder um Staatsziele wie Bildung, Daseinsvorsorge oder die Gleichstellung von Mann und Frau.


Als erster Punkt steht der Ausschuss III (Staatliche Institutionen) auf der Tagesordnung. Vor der Diskussion wird der Vorsitzende Gerhart Holzinger seinen Bericht dem Plenum präsentieren. Enthalten sind darin Fragen zu Nationalrat, Bundesrat, Wahlrecht, Bundespräsident oder Gesetzgebung und Verwaltung der Länder.


Nach der Diskussion über diesen Bericht wird der Vorsitzende von Ausschuss VII (besondere Verwaltungseinrichtungen), Manfred Matzka, über die Aufgaben seines Ausschusses referieren. Auffallend hier ist, dass in dem Ausschuss in vielen Punkten Konsens herrscht. Themen waren etwa Regulatoren wie die Telecom Control oder die Schienen-Control, das Verfahren bei Ausgliederungen oder die Aufnahme der Kammern in die Verfassung.


Als letzter Punkt steht der Ausschuss I (Staatsaufgaben und Staatsziele) auf der Tagesordnung. Nachdem bereits in der letzten Konvents-Sitzung am 16. Februar über den vorgelegten Teilbericht diskutiert wurde, steht am Freitag der gesamte Bericht auf der Tagesordnung. Der Ausschuss unter dem Vorsitz von Heinz Mayer ist sich in dem vorgelegten Bericht meist einig, ob ein Thema ein Staatsziel sein soll oder nicht, ob ein Staatsziel als ein Grundrecht verankert oder an anderer Stelle in der Verfassung erwähnt werden soll. So werden von einer Liste von 58 Staatszielen manche wie das „Recht auf adäquate Gesundheitsversorgung“ in die Staatsziele „Daseinsvorsorge“ und „soziale Sicherheit“ integriert, der „Schutz der Menschenwürde“ in konkreten Grundrechten verankert oder die „Verankerung des Sports“ abgelehnt. Geht es nach den Beratungen im Ausschuss, würde sich ein Staatszielkatalog auf 10 Bereiche wie die Gleichbehandlung von Mann und Frau, die Gleichbehandlung von Behinderten oder den umfassenden Umweltschutz beschränken.


Das Ergebnis der Diskussion im Plenum ist Voraussetzung für die weitere Beratung im Präsidium. Schließlich ist es das Präsidium, das den Endbericht bis Ende 2004 vorlegen muss. Dafür können einzelne Punkte nochmals zu vertieften Beratungen an die Ausschüsse zurückgegeben werden. Der Endbericht wird dann dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat, den Landtagen und den Landeshauptleuten vorgelegt. (Schluss)


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