29/JUDIK-KAbweisung von Staatshaftungsklagen in Zusammenhang mit Gerichtsurteilen wegen Verletzung der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht; kein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch Unterlassung der Vorlage der Frage der Gültigkeit der Offenlegungsbestimmungen bestimmter EU-Richtlinien durch den OGH; keine Verletzung des Datenschutzes; verfassungsgesetzliche Verpflichtung des OGH zur Stellung eines Gesetzesprüfungsantrags beim Verfassungsgerichtshof keine Frag des Gemeinschaftsrechts und daher keine Begründung einer allfälligen Staatshaftung. |
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Schlagworte
GerichtsbarkeitGerichtsbarkeit Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit Struktur und System der Gerichtsbarkeit
Staatshaftung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtsbarkeit Aufgaben und Kompetenzen des VfGH
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh
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Geschichte |
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2003 | Entscheidungsjahr |
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22.10.2004 | siehe auch 7/AUB-K |
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09.03.2005 | siehe auch 308/WISS-K |